Achtung: Der Vermerk „Unter Vorbehalt des Auspackens” hat keine rechtliche Gültigkeit. Um im Falle einer Beschädigung entschädigt zu werden, müssen Sie genau dieses Verfahren befolgen.
1. Überprüfen Sie die Verpackung und den Inhalt
- Überprüfen Sie den äußeren Zustand (Beulen, Löcher, wieder angeklebtes Klebeband ...).
- Öffnen Sie das Paket, um den Zustand der Teile zu überprüfen.
2. Genaue Vorbehalte äußern
Wenn Sie eine Anomalie feststellen, müssen Sie diese vor der Unterzeichnung sehr detailliert auf dem Lieferschein (in Papierform oder elektronisch) vermerken:
- Beschädigtes Paket: „Paket eingedrückt, Produkt mit der Referenznummer X zerkratzt/zerbrochen”.
- Bruchgeräusche: „Glasbruchgeräusche im Inneren, Ablehnung des Pakets”.
- Fehlendes Teil: „Paket geöffnet/wieder verschlossen, Teil Y der Referenz Z fehlt”.
- Palette: „Palette beschädigt, Produkt mit der Referenz X eingedrückt”.
Tipp: Im Zweifelsfall oder wenn der Zusteller Ihnen die Überprüfung verweigert, lehnen Sie das Paket ab und vermerken Sie „Ablehnung wegen Unmöglichkeit der Überprüfung der beschädigten Ware”.
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