Wir raten Ihnen dringend davon ab, dem Spediteur zu gestatten, das Paket in Ihrer Abwesenheit im Garten, in der Garage oder vor der Tür abzustellen.
Wichtig: Wenn Sie dem Spediteur diese Anweisung geben, übertragen Sie die Verantwortung auf ihn. Im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung sind weder Reklamationen noch Rückerstattungen möglich.
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