Wenn Sie sich für eine Lieferung „in den Raum Ihrer Wahl“ entschieden haben:
Es liegt in Ihrer Verantwortung, vorab die Zugänglichkeit der Räumlichkeiten (Türbreite, Treppenhaus, Aufzug...) zu überprüfen. Wenn die Zugangsbedingungen keine sichere Lieferung ermöglichen, sind die Zusteller berechtigt, die Ware im Erdgeschoss oder vor dem Wohnhaus abzustellen.
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